Allgemeine Geschäftsbedingungen
RSW NEXT GmbH, Heganger 14, 96103 Hallstadt
Stand: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der RSW NEXT GmbH (nachfolgend „RSW NEXT") gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RSW NEXT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von RSW NEXT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von RSW NEXT oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. RSW NEXT erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen im Bereich Unternehmensberatung, IT-Dienstleistungen und datenbasiertes Kanzleimanagement. RSW NEXT ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, RSW NEXT rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von RSW NEXT. Mehraufwände durch fehlende oder fehlerhafte Informationen werden gesondert berechnet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist in der Auftragsbestätigung festgelegt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist RSW NEXT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 7 Haftung
RSW NEXT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RSW NEXT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) und nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit RSW NEXT einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
§ 8 Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Berichte und Dokumentationen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von RSW NEXT. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bamberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.